Der Europäische Gerichtshof hat im Rechtsstreit um drei bienenschädliche Insektizide das Teil-Verbot bestätigt und deren Verwendung bei bestimmten Kulturen verhindert. Das Gericht wies die Berufung des Bayer-Konzerns ab, der die Entscheidung eines anderen EU-Gerichts kippen wollte. Das Urteil betrifft die